Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
SGB VIII§ 33 Vollzeitpflege
Stand: 10.06.2019
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.
Wird zitiert von 569 Entscheidungen zu § 33 SGB VIII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 08.04.2022 – 25 K 4957/18
- BVerwG, 01.03.2012 – 5 C 12/11Pflegegeld für die Großeltern eines Kindes; Zusammenleben von Großeltern, Eltern und Kind; AufwendungsübernahmeZitiert von 2
- BVerwG, 01.03.2012 – 5 C 12.11Zitiert von 24
- OVG Niedersachsen, 13.01.2011 – 4 LB 257/09
- OVG NRW, 25.04.2001 – 12 A 924/99Geltendmachung von Hilfe zur Erziehung und Pflegegeld durch Pflegepersonen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- OVG NRW, 08.05.2018 – 12 A 1434/16Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 11.08.2026 – 3 B 18.25Infektionsschutzrechtlicher Entschädigungsanspruch erwerbstätiger Personen wegen Betreuung ihrer Kinder
- BVerwG, 29.04.2026 – 1 WB 27.25Vorlagebeschluss von Fragen zum Vaterschaftsurlaub an den EuGH
- VG Düsseldorf, 13.04.2026 – 19 L 3842/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 SGB VIII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.